Die milden Temperaturen lassen das Unkraut wieder sprießen – auch auf gepflasterten Flächen und Wegen. Wenn ich auf solchen sogenannten Nichtkulturflächen dem Unkraut mit einer Herbizidbehandlung zuleibe rücken will, brauche ich dafür eine Genehmigung.
Priska Hinz, Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ließ Ende Juni verlautbaren, dass in Hessen künftig Anwendungen mit Glyphosat-haltigen Präparaten nicht mehr genehmigt werden sollen:
„In Hessen werden wir solche Anwendungen, soweit rechtlich möglich, künftig nicht mehr zulassen.“
Was für Alternativen gibt es? Das Ministerium empfiehlt thermische oder mechanische Methoden, sprich Abflämmen oder Jäten. Weiterhin wird auf den Seiten vom Regierungspräsidium Gießen eine Auswahlliste genehmigungsfähiger Präparate vorgehalten:
Das ist ja interessant. Was empfiehlt uns denn da die Regierung? Vier Mittel mit dem Wirkstoff Flumioxazin werden dort aufgeführt. Flumioxazin? Nie gehört! Dann werfen wir mal einen Blick darauf, was die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dazu zu sagen hat:
Zur allgemeinen Toxikologie finde ich hier leider keine Daten, aber unter „Gefahrenhinweise“ steht:
„Kann das Kind im Mutterleib schädigen.“
sowie
„Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.“
Für Glyphosat fallen die Gefahrenhinweise weniger dramatisch aus:
Um das Ganze zu veranschaulichen, stelle ich hier mal die Gefahrenhinweise von zwei Mitteln desselben Herstellers gegenüber, wie sie in der Online Datenbank des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführt werden:
Vorox F ist eines der vom Land Hessen vorgeschlagenen Mittel mit dem Wirkstoff Flumioxazin. Vorox Unkrautfrei ist ein für Nichtkulturland zugelassenes Herbizid mit Glyphosat, das jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden darf. Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass das Präparat mit Flumioxazin reichhaltiger mit Gefahrenhinweisen ausgestattet ist. Auch hier taucht wieder der Hinweis auf „Kann das Kind im Mutterleib schädigen“. Generell ist die Liste mit den Gefahrenhinweisen für das von der Politik vorgeschlagene Mittel dreimal so lang wie die Liste für das Mittel mit Glyphosat.
Man gewinnt den Eindruck, dass hier keine vernünftige Risikoabwägung getroffen worden ist. Die vage Einschätzung der IARC, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend sei, wird von der Politik dazu ausgenutzt einen Aktionismus zu generieren, der letztlich mehr schadet als nützt.