„Weil das Grundwasser in Deutschland in zu vielen Regionen zu viel Nitrat enthält, müssen die Bürger bald mit höheren Trinkwasserkosten rechnen.“

Diese Schreckensmeldung ist im aktuellen Spiegel zu lesen. Weiter heißt es dort:

„Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) werden derzeit in mehr als einem Viertel aller Wasserspeicher die zulässigen Grenzwerte überschritten. (…) Wasserversorger müssen inzwischen vielerorts teurere Verfahren einsetzen, um das Trinkwasser sauber zu halten.“

Auch die tagesschau behauptet in einem Einspieler, dass manche Wasserversorger bereits jetzt teure Verfahren einsetzen müssten, um die Nitratgrenzwerte beim Trinkwasser einzuhalten:

Christian Meyer von Bündnis 90/Die Grünen, Landwirtschaftsminister in Niedersachsen, behauptet ebenfalls, dass bereits jetzt höhere Wassergebühren anfallen:

Doch das ist schlichtweg falsch. Aufschluss darüber gibt die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) selbst. Ziel der Studie ist es, zu ermitteln, was für die Allgemeinheit günstiger ist, um die Belastung des Trinkwassers mit Nitrat und Pflanzschutzmittelrückständen zu vermeiden: präventive Maßnahmen wie die Begrenzung des Dünger- und Pfanzenschutzmitteleinsatzes oder kurative Maßnahmen wie Ausgleichsstrategien (Verschneiden von Rohwasser, Verlagerung und Vertiefung von Brunnen) sowie verschiedene Methoden der Trinkwasseraufbereitung. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Präventive Maßnahmen sind günstiger. Folgerichtig begrüßt das UBA, dass jetzt eine neue Düngeverordnung in Kraft getreten ist.

Studiendesign

Die Studie ermittelt anhand von vier Modellregionen, welche Maßnahmen zum Grundwasserschutz vor Ort getroffen werden, und berechnet in einem zweiten Schritt, welche Kosten auf die Wasserversorger – hypothetisch – zukämen, wenn die Vor-Ort-Maßnahmen nicht greifen würden. Als Basis für die Berechnung dienen die sogenannten Modell-Rohwässer. Dazu heißt es (S. 114):

„Bei der Datenrecherche zu Beginn dieser Studie wurde deutlich, dass die beteiligten Wasserversorger zwar einzelne Brunnen mit erhöhten Nitrat- und PSM-Konzentrationen betreiben, die überwiegende Zahl der Förderbrunnen ist jedoch nicht oder nur gering mit Nitrat oder PSM bzw. PSM-Metaboliten belastet. Aufgrund des gleichzeitigen Betriebs von mehreren Brunnen werden bereits in den Rohmischwässern, also vor der Aufbereitung, die Nitrat- und PSM-Grenzwerte deutlich unterschritten.

Um im Rahmen dieser Studie dennoch die Kosten einer Nitrat- und PSM-Entfernung bei der Trinkwasseraufbereitung ermitteln zu können, wurden somit nicht die Rohmischwässer, sondern die Analysendaten von einzelnen Brunnen oder Rohwasser-Teilströmen betrachtet, die erhöhte Nitrat- und/oder PSM-Konzentrationen aufweisen.“

Hier steht es schwarz auf weiß: Bislang muss kein Wasserversorger teure Aufbereitungsmethoden anwenden. Die Zielwerte für die Berechnung sind in der Studie recht ambitioniert gesetzt. Die Autoren haben drei Szenarien durchgerechnet (S. 116):

„Für Nitrat ist in der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 50 mg/l festgelegt. Im Rahmen dieser Studie wurden Aufbereitungskosten für drei Nitrat-Zielwerte (10, 25 und 37,5 mg/l) ermittelt. Ein Zielwert von 50 mg/l kam nicht in Betracht, weil aus technischen Gründen ein gewisser „Sicherheitsabstand erforderlich ist, damit der Grenzwert auch wirklich jederzeit eingehalten werden kann.“

Man darf durchaus fragen, ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist. Denn die Grenzwerte werden ja bereits so gesetzt, dass ein x-facher Sicherheitspuffer eingebaut worden ist. Die in den Medien vielfach zitierten 134 € pro Jahr, die ein Haushalt mehr an Wassergebühren zahlen müsste, würden nur in dem Fall anfallen, wenn die bisherigen Maßnahmen der Wasserversorger nicht mehr ausreichen sollten. Wie wahrscheinlich das Eintreffen dieses Falles ist, darüber gibt die Studie keine Auskunft.

Die Pressemitteilung des UBA zitiert Präsidentin Maria Krautzberger:

„Mit den Neuregelungen in der Düngeverordnung wurden lange überfällige Schritte eingeleitet, die hoffentlich die Belastungen so weit senken, dass den Trinkwasserkunden die teure Aufbereitung erspart bleibt. Wichtig sind jetzt eine konsequente Umsetzung und verstärkte Kontrollen in den betroffenen Regionen. Falls sich diese Belastungen nicht verringern, müssten weitere und strengere Auflagen für die Landwirtschaft erfolgen.“

Das ist die unspektakuläre Schlussfolgerung der Studie: Die neue Düngeverordnung muss jetzt konsequent umgesetzt werden, vor allem in den Problemregionen. Dafür ermächtigt die neue Verordnung die Bundesländer, spezielle Maßnahmen zu ergreifen (§ 13 (2)):

„Den Landesregierungen wird die Befugnis übertragen, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat durch Rechtsverordnung auf Grund des § 3 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 3 und mit Absatz 5 des Düngegesetzes abweichende Vorschriften zu erlassen für
1.   Gebiete von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist, auf Grund einer Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, Gebiete von Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat nach § 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat oder Teilgebiete mit Überschreitung von 50 Milligramm Nitrat je Liter in Grundwasserkörpern im guten chemischen Zustand nach § 7 Absatz 4 der Grundwasserverordnung oder
2.   Gebiete, die dem jeweils betroffenen Einzugsgebiet oder einem Teil des betroffenen Einzugsgebiets eines langsam fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers entsprechen, in denen eine Eutrophierung durch erhebliche Nährstoffeinträge, insbesondere Phosphat, aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde.“

Somit ist nicht zu verstehen, warum Umweltorganisationen wie der BUND weiter Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt attackieren:

Die Bundesländer sind jetzt am Zug, die Düngeverordnung vor Ort umzusetzen und spezielle Vorsorgemaßnahmen für besonders belastete Regionen zu entwickeln.

6 Antworten zu „Die Geschichte einer Meldung”.

  1. Avatar von IchbindeingrößterFan
    IchbindeingrößterFan

    Ah, die Öko-Landwirtschafts-Ideologie mit ihrer Düngerpropaganda. Dazu sollte man sich mit dem Thema vielleicht mal auseinandersetzen. Keckl bietet dazu ein bischen was.

    http://www.keckl.de/

    Klicke, um auf Nitratbericht_Krimi.pdf zuzugreifen

    Da gibts auch aktuelleres und vertiefendes zum Thema (z.B. http://www.keckl.de/texte/Nitratkampagne%20Antibiotikakampagne.pdf ) Kann sich jeder aussuchen und mit dem Propagandamaterial der ideologischen Öko/Bio/Umwelt/NGO-Agitateure vergleichen.

    Danke für den Artikel

  2. […] (ob oder ob nicht soll hier nicht das Thema sein, dazu gibt es anderswo gute Analysen und Quellen, mehrfach), dann ist es Nitrat. Nitrat (NO3-) ist ein Molekül, und hat als solches im Gegensatz zu Fleisch […]

  3. […] Zum Bild: Die Verfasserin des Zeit-Beitrages „Blut und Wasser“  vom 13. Juni 2017 hat die Studie des Umweltbundesamtes eindeutig nicht gelesen. Erebnis ist der harte Ton inklusive der Verurteilung einer ganzen Branche. Das passiert leider öfter. Was es mit der  Studie auf sich hat, erläutert Schillipaeppa in ihrer Geschichte einer Meldung. […]

  4. […] Bloggerin Schillipaeppa hat dies getan und den Sachverhalt in einem Blogpost zusammengefasst: „Die Geschichte einer Meldung“ vom […]

Hinterlasse eine Antwort zu IchbindeingrößterFan Antwort abbrechen

Angesagt