„Kalifornien warnt vor Glyphosat“ (SZ), „Kalifornien stuft Glyphosat als potenziell krebserregend ein“ (Spiegel), „Kalifornien warnt: Glyphosat kann Krebs verursachen“ (FAZ), „Kalifornien verbannt Glyphosat: Unkrautvernichter kann Krebs verursachen“ (Blick), „Kalifornien warnt vor Glyphosat“ (Zeit) – so überschlugen sich die Schlagzeilen Ende Juni 2017. So übertrieben die Headlines damals waren (siehe: „Wie Kalifornien vor Krebs warnt“), so überholt sind sie inzwischen. Doch kommen die deutschsprachigen Medien ihrer Chronistenpflicht nach und melden das? Nein, Fehlanzeige!
Im Einzelnen: Im September 2015 hatte die Kalifornische Umweltbehörde (California Environmental Protection Agency’s Office of Environmental Health Hazard Assessment, kurz: OEHHA) angekündigt, Glyphosat auf die sogenannte Proposition-65-Liste zu setzen. Damit folgt die Behörde schlichtweg ihren Regeln, die vorsehen, eine Substanz auf dieser Liste aufzuführen, sobald die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) feststellt, dass die Substanz im Tierversuch und/oder beim Menschen Krebs erzeugt. Die IARC hatte sich im März 2015 in ihrem Bericht festgelegt, dass Glyphosat im Tierversuch krebserregend sei. Somit muss das OEHHA den Herbizid-Wirkstoff in die Proposition-65-Liste aufnehmen. Monsanto hatte dagegen geklagt, jedoch vor Gericht verloren. Obwohl Monsanto angekündigt hatte, Berufung einlegen zu wollen, meldete das OEHHA Ende Juni 2017, Glyphosat zum 7. Juli 2017 in die Proposition-65-Liste aufzunehmen. Das hätte zu Folge gehabt, dass ab Juli 2018 auf den Produkten, die Glyphosat enthalten, bestimmte Warnhinweise veröffentlicht werden müssen, und zwar direkt auf dem Produkt oder durch Hinweise an der Verkaufsstelle. Doch diese Konsequenz wurde Ende Februar 2018 durch ein kalifornisches Gericht aufgehoben: Auf Roundup-Gebinden muss vorerst kein Warnhinweis erscheinen.
Die Urteilsbegründung ist durchaus lesenswert. Dort wird ausgeführt (S. 14):
„However, a reasonable consumer would not understand that a substance is “known to cause cancer” where only one health organization had found that the substance in question causes cancer and virtually all other government agencies and health organizations that have reviewed studies on the chemical had found there was no evidence that it caused cancer. Under these facts, the message that glyphosate is known to cause cancer is misleading at best.“
Zusammengefasst: Es ist einem vernünftigen Verbraucher nicht zu vermitteln, dass eine Substanz krebserregend sein soll, wenn weltweit nur eine Organisation herausgefunden haben will, dass die Substanz krebserregend sei und alle anderen Behörden keinen Hinweis darauf erkennen können. Und weiter (S. 15):
„On the evidence before the court, the required warning for glyphosate does not appear to be factually accurate and uncontroversial because it conveys the message that glyphosate’s carcinogenicity is an undisputed fact, when almost all other regulators have concluded that there is insufficient evidence that glyphosate causes cancer.“
Die geforderten Warnhinweise erscheinen nicht fachlich genau und unumstritten zu sein, weil nahezu alle anderen Regulierungsbehörden [außer der IARC, Anm. d. Red.], zu dem Schluss gekommen sind, dass es keinen hinreichenden Beleg dafür gibt, dass Glyphosat krebserregend ist.
Der Listeneintrag bleibt von dieser Gerichtsentscheidung unberührt. Dort ist Glyphosat in bester Gesellschaft: Acrylamid, Aspirin, die Anti-Baby-Pille, Kaffeesäure, Ruß, Estragol (z.B. enthalten in Basilikum), Östrogene in Präparaten gegen Wechseljahresbeschwerden, Aloe Vera Extrakt, Testosteron, Tabakrauch, Holzstaub, Alkohol aber auch Vitamin A ab einer bestimmten Dosis.
Liebe Susanne, wiederum eine exzellente Zusammenfassung, übersetzt das jemand ins Englische? sonst setz ich mich mal dahinter, Klaus
Auf Englisch gibt es schon was dazu: https://geneticliteracyproject.org/2018/02/28/federal-judge-halts-californias-plan-require-cancer-warning-label-glyphosate/, nur auf Deutsch – natürlich – nicht.
Pingback: Senf-Dazugabe – schillipaeppa.net