Wie ich an anderer Stelle bereits schilderte, bleibt der GroKo-Koalitionsvertrag nebulös in der Frage, ob die neue Bundesregierung vorhat, die Anwendung neuer Züchtungstechnologien wie CRISPR/Cas zum Beispiel in der Nutzpflanzenzüchtung einzuschränken. Eine klare Sprache dagegen spricht die Antwort, die Prof. Dr. Reinhard Szibor auf seinen Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten vom SPD-Landesvorsitzenden Sachsen-Anhalt, Burkhard Lischka, erhalten hat. Dort heißt es:
„Wir stehen uneingeschränkt zum Vorsorgeprinzip. So wollen wir auch bei den so genannten Neuen Gentechniken nicht, dass mithilfe dieser Technologien erzeugte Pflanzen und Tiere unreguliert auf den Markt gelangen. Für uns sind Sicherheitsüberprüfungen und Kennzeichnung unverzichtbar, um den Vorsorgeprinzip gerecht zu werden und um Wahlfreiheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.“
Damit ist es raus: Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, dass CRISPR/Cas und Co rechtlich genauso behandelt werden sollen wie die klassische Gentechnik. Das würde bedeuten, dass Pflanzensorten, die etwa mit CRISPR/Cas gezüchtet worden sind, einen aufwendigen und kostspieligen Zulassungsprozess durchlaufen müssten. Damit würden diese Techniken für kleinere und mittlere Zuchtunternehmen unerschwinglich werden. Außerdem müssen Lebensmittel gekennzeichnet werden, bei denen pflanzliche Produkte verarbeitet worden sind, bei denen in der Zucht neue Technologien zum Einsatz kamen. Wie das kontrolliert werden soll, ist völlig unklar, weil sich die Ergebnisse der neuen Züchtungstechnologien nicht von denen klassischer Zuchtverfahren unterscheiden lassen.
Schon die Wortwahl ist bemerkenswert: „bei den so genannten Neuen Gentechniken“. Die Fachwelt spricht von „neuen Züchtungstechnologien“ oder „Genome Editing“ und eben nicht von „Gentechnik“.
Auf europäischer Ebene gab es bereits eine Vorentscheidung in der Frage, wie die neuen Züchtungstechnologien rechtlich einsortiert werden sollen. Mitte Januar wurde der Schlussantrag von EU-Generalanwalt Michal Bobek veröffentlicht. Bobek zählt die neuen Züchtungstechnologien zu den Mutagenese-Verfahren und kommt zu dem Schluss, dass Pflanzensorten, die mit neuen Züchtungstechnologien gezüchtet worden sind, nicht so reguliert werden sollen wie Sorten, die mit klassischer Gentechnik hergestellt worden sind, solange sie keine transgenen Anteile enthalten. Es wird erwartet, dass der Europäische Gerichtshof bei seinem Urteil dieser Einschätzung folgen wird.
Der Schlussantrag stellt auch klar, wie in dieser Sache das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist:
„Maßgebend ist in allen diesen Fällen indes, dass zumindest erkennbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Risiken bestehen müssen (22). Anders als bei dauerhaften Maßnahmen liegt die Schwelle für die Anwendung des Vorsorgegrundsatzes bei vorläufigen Maßnahmen niedriger. Es müssen jedoch jedenfalls eindeutige Daten zu dem oder den behaupteten Risiken vorliegen, die durch ein Mindestmaß an wissenschaftlichen Daten untermauert werden müssen, die aus einer Mindestanzahl verschiedener zuverlässiger, unabhängiger nationaler oder internationaler Quellen stammen. Die bloße Befürchtung eines durch etwas Neues ausgelösten Risikos oder ein vage und allgemein behauptetes Risiko eines Risikos, soweit nicht abschließend festgestellt werden kann, dass das Neue sicher ist, stellen keine ausreichende Grundlage für eine Anwendung des Vorsorgegrundsatzes dar.“
Der Verweis auf hypothetische Risiken, die ggf. momentan noch nicht abzuschätzen sind, genügt danach nicht, um sich auf das Vorsorgeprinzip zu berufen.
Auch in Sachen EU-Zulassung gentechnisch optimierter Sorten enthält der Brief Lischkas Bemerkenswertes:
„Wir wollen in der Zulassungsdebatte eine stärkere Gewichtung der gentechnikkritischen Forschungen, um dem Vorsorgegrundsatz der Umwelt- und Naturschutzpolitik gerecht zu werden.“
Die SPD will eine „stärkere Gewichtung der gentechnikkritischen Forschungen„? Ich dachte immer, eine wissenschaftliche Bewertung sollte unvoreingenommen sein? Anscheinend nicht bei der SPD. Die weiß vorher schon, welche Ergebnisse relevant sind.
Zirkulär ist auch die Argumentation, warum man auf Grüne Gentechnik verzichten will:
„Die Auskreuzung von GVO in die Natur und die Durchdringung von Saatgut- und Warenströmen ist nur zuverlässig zu vermeiden, wenn möglichst großräumig auf grüne Gentechnik verzichtet wird.“
Eine Vermischung ist doch nur dann problematisch, wenn die Komponente, die sich untermischt, selbst als problematisch erachtet wird. Die SPD ignoriert hier Jahrzehnte – auch öffentlich finanzierter – Bio-Sicherheitsforschung, die bei gentechnisch veränderten Organismen keine besonderen Risiken feststellen konnte, die aus dem Züchtungsverfahren an sich resultieren. Stattdessen bemüht Burkhard Lischka Parolen:
„Deshalb haben wir uns für eine Novellierung des Gentechnikgesetzes eingesetzt, die praktikable und rechtssichere bundesweite GVO-Anbauverbote regelt und dafür sorgt, dass unsere Felder weiterhin gentechnikfrei bleiben.“
Juhu, „unsere Felder bleiben gentechnikfrei“ – als ob das ein Wert an sich sei. Unsere Unis sind bald fortschrittsfrei, wenn sich solche Denkmuster durchsetzen sollten. Als einzige Rechtfertigung für diese Blockadehaltung führt der SPD-Abgeordnete die Bedenken der Bevölkerung an:
„Nicht nur in Deutschland – auch in ganz Europa lehnt die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gentechnisch veränderte Pflanzen ab.“
Dazu ist zu sagen, dass diese Skepsis wahrscheinlich aus mangelndem Hintergrundwissen gepaart mit einseitiger Information durch NGOs und Medien resultiert. Umfragen wie die Naturbewusstseinsstudie 2015 zeigen, dass gerade jüngere Menschen mit einer besseren naturwissenschaftlichen Schulbildung der Gentechnik aufgeschlossener gegenüber stehen.
Bei einer Umfrage in den USA gaben rund 80 Prozent der Befragten an, dass sie begrüßen würden, wenn Lebensmittel obligatorisch gekennzeichnet sind, wenn sie DNA enthalten. Rund 82 Prozent unterstützen eine Kennzeichnung, wenn Lebensmittel mit Gentechnik erzeugt worden sind. Das heißt, hier wird gar nicht differenziert: DNA – Gene – Gentechnik – das ist alles irgendwie suspekt.
Ein ähnliches Zerrbild zeigt eine Umfrage von YouGov aus dem Jahr 2016: Nur 7 Prozent der Befragten geben an, überhaupt zu wissen, was sich hinter „Crispr/Cas9“ verbirgt, aber 84 Prozent fühlen sich trotzdem kompetent genug, eine Einordnung vorzunehmen:
Da gibt es noch viel zu tun – in Sachen Bildung und Aufklärung! Und Politik, die solche Stimmungsbilder als Grundlage für Positionen und Entscheidungen bemüht, öffnet dem Populismus Tür und Tor.
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