Auch heute dient das Buch “Fleischfabrik Deutschland” von Dr. Anton Hofreiter als Vorlage. Dr. Hofreiter, Vorsitzender der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, benötigt nicht einmal eine Buchseite, um zu erklären, warum die Haltung von Mastputen so fürchterlich ist (S. 160):

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„löchrige Gesetze“ – Was soll das heißen? Ich sehe bei diesem Wort vor meinem inneren Auge so angefressene Paragraphenzeichen, aber das meint Dr. Hofreiter hier sicher nicht, eher sowas wie „Gesetzeslücke“. Es gibt in Deutschland für die Haltung von Puten keine Haltungsverordnung. Das ist richtig. Es ist aber auch nicht so, dass die Geflügelwirtschaft sich allein ein Regelwerk ausgedacht hätte. Und es ist auch nicht so, dass sich an dem Regelwerk seit 1999 nichts mehr geändert hat. Die aktuelle Fassung heißt „Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ und ist von 2013. Mitgearbeitet an diesem Papier haben u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, eine Reihe von Wissenschaftlern mit ausgewiesener Expertise im Geflügelbereich, Tierschutz-Verbände und die Landwirtschaftsministerien einiger Bundesländer, darunter auch welche, die von Grünen Ministern geführt werden.

Hofreiter schreibt:

„Hält sich da irgendein Unternehmen dran? Nein.“

Ach so, und woher will Dr. Hofreiter das wissen? Er behauptet das einfach und das ist für ihn der Beleg, warum Selbstverpflichtungen nicht ausreichen. Es ist im Gegenteil sogar so, dass alle Discounter und alle großen Supermarkt-Ketten  hierzulande diese Standards erwarten. Sie setzen nämlich voraus, dass ihre Lieferanten QS-zertifiziert sind. „QS“ steht für „Qualität und Sicherheit“ und ist eine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung ihrer Standards durch jährliche Audits überprüft. Der QS-Leitfaden für Geflügelmast nennt explizit das Eckwerte-Papier als „mitgeltend“.

Interessant auch diese Passage aus Dr. Hofreiters Buch:

„Es werden völlig überzüchtete Tiere eingesetzt, sogenannte Big-6-Puten. Die Tiere haben ein so enormes Muskelwachstum, dass sie im letzten Drittel der Mast ihr eigenes Gewicht nicht mehr tragen können. Qualzucht ist laut Tierschutzgesetz verboten, wird allerdings von der Bundesregierung geduldet.“

Dazu möchte ich ein Video zeigen aus unserem Stall. Die Protagonisten sind Putenhähne der Rasse Big-6 — rund zwei Wochen vor dem Schlachttermin:

Noch Fragen?

2 Antworten zu „Postfaktischer Adventskalender, Teil 2: „Löchrige Gesetze“”.

  1. Avatar von Wolfgang Nellen
    Wolfgang Nellen

    Lade Herrn Hofreiter doch mal ein und sperre ihn für eine Stunde mit ausgewählten Kampfputen in den Stall. Mal sehen, wer besser laufen kann 😉

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