Glyphosat-Verbot: Ja – Nein – Vielleicht?!

Die Bundesregierung will nun Glyphosat doch verbieten, und zwar ab 2023 oder ab 2024 – die Presse berichtet da nicht einheitlich. Das ist aber in diesem Fall nicht die Schuld der Medienvertreter, sondern die der Protagonistinnen, die die Öffentlichkeit nicht wirklich trennscharf informiert haben.

Nicht missverstehen: Ich bin gegen ein Glyphosat-Verbot. Was mich an diesem Agrarpaket vor allem stört, ist der Politikstil, der hier zum Tragen kommt. Es geht weniger darum, gemeinsam gute Lösungen zu entwickeln, sondern es geht nur noch darum, dass die beiden GroKo-Koalitionspartner ihr Gesicht nicht verlieren.

Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf folgenden Passus geeinigt:

Biodiversitätsschutz
Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden  wir in einem EU-konformen Rahmen verankern.“

In dieser Passage sind mehrere Sollbruchstellen mit Interpretationsspielraum, Gleichwohl hatte sie in der Öffentlichkeit nachhaltig den Eindruck erweckt, dass die Koalition Schluss machen wollte mit Glyphosat – man wusste nur noch nicht, wie eigentlich. Die Opposition – vor allem Bündnis 90/Die Grünen – wurde nicht müde, hier eine Klärung einzufordern. Zuletzt hatte Kanzlerin Merkel versprochen, im September dieses Jahres eine Lösung vorzulegen (siehe Plenarprotokoll).

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Plenarprotokoll vom 26. Juni 2019
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Plenarprotokoll vom 26. Juni 2019

 

Am 4. September 2019 wurde die Lösung in Gewand eines Agrarpaketes präsentiert. Wir schauen in die Fragerunde der Bundespressekonferenz:

Um Minute 39:00 herum richtet Michael Bauchmüller, Hauptstadt-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, eine Frage an Svenja Schulze:

„Haben Sie das jetzt nur beschlossen, weil Sie ohnehin davon ausgehen, dass es für Glyphosat auf EU-Ebene keine Genehmigung mehr geben wird, und was passiert eigentlich, sollte es dennoch eine Mehrheit geben für eine Verlängerung von Glyphosat über 2022 hinaus, ist das dann immer noch rechtskräftig und hält Bestand?“

Ministerin Schulze antwortet ausweichend:

„Glyphosat ist nur ein Pflanzengift, wenn man das mal so zusammenfasst in Kürze. Das ist ein wichtiges, aber wir müssen insgesamt damit runter. Das ist der Prozess, den wir in dem Aktionsprogramm jetzt auch beschreiben. Ich gehe nicht davon aus, dass es irgendwo in der EU nach 22 noch eine Mehrheit für Glyphosat geben wird. Das war beim letzen Mal ungemein knapp. Und hätte der Vorgänger von Frau Klöckner sich an die Verabredung in der Bundesregierung gehalten, gäbe es jetzt schon ein Verbot. Hat er nicht, das können wir jetzt nur noch bedauern und müssen mit den Folgen umgehen. Ich sehe nicht, dass es da andere Mehrheiten geben wird. Deutschland wird jetzt klar gesetzlich festschreiben, dass wir 22 aussteigen – 23, sobald es eben möglich ist. Und jeder, der das ändern will, muss dann das Gesetz ändern. Das ist eine hohe Hürde, wo ich nicht sehe, dass es dafür eine Akzeptanz gäbe.“

Die Aussage von Schulze, dass wir ohne die Zustimmung vom damaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) heute bereits ein Glyphosat-Verbot auf EU-Ebene hätten, ist falsch. Ohne Schmidts Zustimmung hätte es weder eine qualifizierte Mehrheit für die Genehmigung von Glyphosat gegeben noch für ein Verbot. In dieser Patt-Situation wäre der EU-Kommission der Schwarze Peter zugefallen, die Genehmigung auszusprechen.

Die Nachfrage der Journalistin Hanna Gersmann, wo denn der Beschluss, einer Genehmigungsverlängerung auf EU-Ebene nicht zuzustimmen, festgeschrieben werde, wird von Svenja Schulze beantwortet mit: In der Pflanzenschutzanwendungsverordnung werde ein Ausstiegsdatum festgelegt werden. Verpackt wird diese Information in viel Nebel („Gesamtpaket“, „schnell umsetzen“, „Lebensraum erhalten“, „systematisch tun“), aber jetzt mal ernsthaft: Die EU-Zulassung für Glyphosat läuft am 15.12.2022 aus. Irgendwann in den Monaten davor wird eine Entscheidung gefällt werden müssen, ob die Genehmigung für den Wirkstoff verlängert wird. Die nächsten planmäßigen Bundestagswahlen sind im Herbst 2021. das heißt: Die jetzige Koalition wird für die EU-Entscheidung der Glyphosat-Verlängerung gar nicht mehr zuständig sein. Wollen die Ministerinnen uns wirklich weismachen, dass sie jetzt über nationales Recht festlegen können, welche Entscheidung die Nachfolgeregierung in EU-Gremien zu treffen hat? Und: Wenn die Glyphosat-Genehmigung auf EU-Ebene verlängert wird, würde ein nationales Verbot gegen EU-Recht verstoßen – siehe Österreich. Kurzum: Frau Klöckner und Frau Schulze werden hier gar nichts unternehmen – außer vielleicht nachts beten, dass in 2022 ein EU-Ausschuss eine bestimmte Entscheidung treffen wird.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Reaktionen der Glyphosat-Gegner gut verstehen. Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen, spricht von Verschleppung:

Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch, bezeichnet die Entscheidung der Bundesregierung als inkonsequent:

Rücker weist hier auf einen wichtigen Punkt hin: Wie muss eine verunsicherte Bevölkerung den Kompromiss jetzt aufnehmen? Wenn von Glyphosat wirklich eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht, gehört es sofort verboten und nicht erst in ein paar Jahren. Der nicht informierte Verbraucher bekommt den Eindruck, seine Gesundheit sei der Bundesregierung egal.

Der österreichische EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber hat auf Anfrage eine Stellungnahme von Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erhalten. Darin stellt Andriukaitis klar:

„Die Mitgliedstaaten können im Rahmen der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auch Maßnahmen treffen, um in nichtdiskriminierender Weise der Verwendung von weniger risikoreichen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten den Vorzug zu geben oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel durch nicht berufliche Verwender zu beschränken, um eine gefährliche Handhabung zu vermeiden (…) Ein generelles Verbot außerhalb dieses Rechtsrahmens würde dem EU-Recht zuwiderlaufen.“

Und da sind wir wieder beim Politikstil: Ehrlich wäre gewesen, zuzugeben, dass einem für ein nationales Verbot des Wirkstoffs durch EU-Recht die Hände gebunden sind und man sich deswegen auf eine Umgestaltung der Anwendungsregeln beschränkt. Noch besser wäre gewesen, zumindest zu versuchen, in die öffentliche Debatte einzugreifen, sich hinter die Zulassungsbehörden zu stellen und den wissenschaftlichen Konsens zu verteidigen. Aber die SPD hat da eigene Ziele: Sie betreibt seit Jahren über das Umweltbundesamt ein Programm, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln komplett zurückzufahren, und argumentiert dabei fachlich angreifbar, ohne dass der Koalitionspartner da groß intervenieren würde. Schmidt hatte seine Ressortforschung stets verteidigt, und Frau Klöckner? Dem früheren Bundespräsidenten Walter Scheel wird das Zitat zugeschrieben:

„Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär zu machen.“

Zurück zur Bundespressekonferenz: Um Minute 53:50 sagt Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner:

„Es gibt ja zu Glyphosat so viele Studien, die sich zum Teil auch widersprechen. Aber politisch gesehen ist es ein totes Pferd.“

Ich kenne da noch ein totes Pferd, und das ist diese Große Koalition, wenn sie weiterhin in diesem Stil Politikverweigerung betreibt.

 

 

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3 Kommentare zu „Glyphosat-Verbot: Ja – Nein – Vielleicht?!“

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