Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Doch was heißt das eigentlich?

Zuallererst: Das Wort „wahrscheinlich“ wird hier nicht wie in unserer Umgangssprache gebraucht, sondern der Gebrauch folgt einer technischen Definition. Die IARC untersucht nicht nur Substanzen, sondern auch Berufe, Aktivitäten, bestimmte Arten von Strahlung, Lebens- und Genussmittel sowie Lebensumstände, nennt sie „Akteure“ („agents“) und ordnet diese in Kategorien ein:

-Kategorie 1 heißt „krebserregend“

-Kategorie 2A heißt „wahrscheinlich krebserregend“

-Kategorie 2B heißt „möglicherweise krebserregend“

-Kategorie 3 heißt „nicht klassifizierbar“

-Kategorie 4 heißt „wahrscheinlich nicht krebserregend“

Glyphosat ist in 2A einsortiert, also „probably carcinogenic to humans“, wobei der Gebrauch der Wörter „probably“ und „possibly“ in diesem Fall nicht umgangssprachlich ist, sondern der von der IARC festgelegten Definition folgt. Ganz ausführlich kann man das in der Präambel zu den Veröffentlichungen nachlesen:

Die Ausdrücke „wahrscheinlich krebserregend“ und „möglicherweise krebserregend“ haben keine quantitative Signifikanz und werden einfach benutzt, um verschiedene Nachweis-Ebenen von Kanzerogenität beim Menschen zu beschreiben, wobei „wahrscheinlich krebserregend“ einen stärkere Evidenz beschreibt als „möglicherweise krebserregend“1

Der Unterschied zwischen Kategorie 2A und Kategorie 2B ist somit nur gradueller Natur:

Gruppe 2A bedeutet, dass die Substanz wahrscheinlich krebserregend für Menschen ist. Diese Kategorie wird dann benutzt, wenn es begrenzte Hinweise gibt für Kanzerogenität beim Menschen und ausreichende Hinweise für Kanzerogenität in Tierversuchen. „Begrenzte Hinweise“ bedeutet, dass eine positive Beziehung zwischen einer Exposition mit dem Akteur und Krebs beobachtet wurde, aber andere Erklärungen für die Beobachtungen (Zufall, Messabweichung, Verzerrung) nicht ausgeschlossen werden können. Diese Kategorie wird ebenfalls dann benutzt, wenn es begrenzte Hinweise gibt für Kanzerogenität beim Menschen und ein Mechanismus bekannt ist, wie der Akteur Krebs erzeugt.

Gruppe 2B bedeutet, dass der Akteur möglicherweise karzinogen für Menschen ist. Eine Einordnung in Kategorie 2B bedeutet oft, dass es überzeugende Hinweise gibt, dass die Substanz in Tierversuchen Krebs erzeugt, aber nur wenig oder keine Information vorliegt, darüber ob sie Krebs bei Menschen erzeugt.“2

Der Hinweis, dass es auch andere Gründe für die Entstehung von Krebs in den betrachteten Untersuchungen geben kann, zeigt, dass die IARC im Grunde beim kleinsten Verdachtsmoment eine Einordnung in Kategorie 2A vornehmen muss. Dass ein Stoff nur in 2B statt in 2A einsortiert wird, kann einfach daran liegen, dass Daten fehlen. Zum Beispiel sind bereits in den 70er Jahren einige Stoffe aus der Gruppe der Pyrrolizidinalkaloide in die Gruppe 2B einsortiert worden. Pyrrolizidinalkaloide kommen zum Beispiel in Jakobskreuzkraut vor, einer Pflanze, die sich auch bei uns auf extensiv bewirtschafteten Flächen immer weiter ausbreitet. Funde in Lebensmitteln wie Kräutertees, Rucola oder Honig sind sehr besorgniserregend, weil die Stoffe irreversible Leberschäden verursachen können. Die Begründung der IARC von 1976 lautet:

Bis heute hat man bei rund 30 Pyrrolizidinalkaloiden festgestellt, dass sie die Leber schädigen – vor allem bei Nagern. Außerdem gibt es Indizien, dass einige dieser Alkaloide auch die Leber von Menschen schädigen. Die Tierversuche lassen vermuten, dass die Giftigkeit für die Leber auf Stoffwechselprodukte zurückzuführen sind, von denen mindestens eines sich im Tierversuch bei Ratten als krebserregend herausgestellt hat.
Vier reine Alkaloide sind bei Ratten krebserregend, aber für die anderen gibt es keine geeigneten Testverfahren. Bestimmte Pflanzenmaterialien, von denen man weiß, dass sie Pyrrolizidinalkaloide enthalten, deren Identität zum Teil oder gänzlich unbekannt ist, haben sich ebenso im Tierversuch als krebserregend erwiesen. Auf Basis der gegenwärtigen Erkenntnis erscheint es gerechtfertigt, dass bisher ungetestete leberschädigende Pyrrolizidinalkaloide, mit denen der Menschen möglicherweise in Kontakt kommen kann, hinsichtlich ihrer Kanzerogenität untersucht werden sollten.“3

Auch bei der Neubewertung von Riddelliine in 1982 gab es keine Erkenntnisse, ob das Alkaloid beim Menschen Krebs erzeugt:

„No report of cancer related to the intake of riddelliine or of Senecio spp. in humans was available to the Working Group“4.

Pyrrolizidinalkaloide sind so giftig, dass eine Dauerexposition mit tödlichem Leberversagen endet. Das ist auch ein Grund, warum es keine Erkenntnisse gibt, ob diese Stoffe beim Menschen Krebs erzeugen oder nicht.5 Damit ist qua definitionem eine Einordnung in Kategorie 1 ausgeschlossen. Vom Mechanismus der Krebsentstehung her betrachtet, gäbe es allerdings keinen Grund anzunehmen, dass Menschen vor der Kanzerogenität von Pyrrolizidinalkaloiden verschont seien, zitiert die Deutsche Apotheker Zeitung 1992 den Bundesanzeiger.6

Ein aufschlussreiches IARC-Dokument beschreibt die Prioritäten für die Arbeit der Organisation. In „Report of the Advisory Group to Recommend Priorities for IARC Monographs during 2015–2019“7 wird aufgelistet, welche Akteure in den nächsten Jahren einer (Neu)Bewertung unterzogen werden sollten. Hier wird deutlich nach welchen Kriterien die IARC die zu untersuchenden Substanzen auswählt:

1. Wie häufig ist der Mensch dem Akteur ausgesetzt? Gibt es Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit?

2. Wie sieht die Studienlage aus? Welche Daten stehen überhaupt für eine Bewertung zur Verfügung?

Alternativprodukte von Glyphosat wie Pelargonsäure können hinsichtlich der Eigenschaft, beim Menschen Krebs zu erzeugen, schon deswegen nicht beurteilt werden, weil schlichtweg keine Daten dazu vorliegen.

Die IARC-Kategorien sind somit keine Hitliste der Gefährlichkeit von Stoffen. Das bedeutet, Regierungen und öffentliche Organisationen sind schlecht beraten, Grenzwerte oder gar Verbote auf Basis einer IARC-Einordnung festzulegen.

Weiter geht’s: Der Terminkalender der IARC8 weist für den Oktober ein Treffen auf mit dem Thema „Red Meat and Processed Meat“, also „Rotes Fleisch und verarbeitetes Fleisch“. Im Ratgeberbereich der IARC-Website äußert sich die Organisation zu diesen Akteuren folgendermaßen:

Viel rotes Fleisch zu essen, erhöht die Wahrscheinlichkeit an Darmkrebs zu erkranken, aber rotes Fleisch ist auch eine gute Quelle verschiedener Nährstoffe. Als Anhaltspunkt wird empfohlen, nicht mehr als 500 g rotes Fleisch in der Woche zu essen. (…) Weil der Konsum von verarbeitetem Fleisch in Verbindung mit dem Risiko von Darmkrebs verknüpft ist, sogar in kleinen Mengen, und es keinen Nährstoffvorteil gegenüber rotem Fleisch hat, wird empfohlen, auf den Verzehr von verarbeitetem Fleisch, so gut es geht zu verzichten, um das Krebsrisiko zu reduzieren.“9

Kurzum: Eine Einordnung in Kategorie 1 erscheint mir überfällig. Nach der IARC-Definition10 wird ein Akteur in Kategorie 1 einsortiert, wenn es ausreichende Hinweise für Kanzerogenität beim Menschen gibt. Was wollen wir wetten: Nach den oben zitierten Verzehr-Empfehlungen müsste klar sein, dass „Rotes und verarbeitetes Fleisch“ ein Kandidat für Kategorie 1 („krebserregend“) ist. Denn wenn ich empfehle, weniger Fleisch zu essen, um mein Krebsrisiko zu senken, muss ich ja davon ausgehen, dass Fleisch die Krebsentstehung begünstigt. Mal schauen, ob im Herbst noch jemand von Glyphosat spricht.

Im Mai 2016 steht dann neues Ungemach an: „Coffee and Some Other Hot Beverages“ (letztlich Kaffee und Mate Tee) werden einer Neubewertung unterzogen. Seit der Bewertung von 1991 hätte es zur Kanzerogenität von Kaffee eine Menge neuer Studien gegeben, schreibt die IARC in den Recommend Priorities, darunter eine, die andeutet, dass der Konsum von Kaffee in der Schwangerschaft die Wahrscheinlichkeit für das Kind erhöht, an akuter Leukämie zu erkranken.11 Vielleicht bezieht sich die IARC ja auf eine Studie französischer Forscher von 2005, die einen positiven Zusammenhang von Kaffeekonsum in der Schwangerschaft und akuter Leukämie nachweisen konnte.12 Zwei Jahre später führte die gleiche Forschergruppe eine ähnliche Studie durch mit mehr Probanden, die diesen Zusammenhang nicht bestätigen konnte.13 Aber der Verdacht bleibt. Eine Metaanalyse von 201414 bestätigt ihn, eine Studie aus 201515 ebenfalls. Eigentlich müsste das für die IARC ein Grund sein, Kaffee in Kategorie 2A einzustufen. Wir dürfen gespannt sein.

1 http://monographs.iarc.fr/ENG/Preamble/CurrentPreamble.pdf, S. 22: „The terms probably carcinogenic and possibly carcinogenic have no quantitative significance and are used simply as descriptors of different levels of evidence of human carcinogenicity, with probably carcinogenic signifying a higher level of evidence than possibly carcinogenic.“

2 http://www.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/pdf/MonographVolume112.pdf, S. 2: „Group 2A means that the agent is probably carcinogenic to humans. This category is used when there is limited evidence of carcinogenicity in humans and sufficient evidence of carcinogenicity in experimental animals. Limited evidence means that a positive association has been observed between exposure to the agent and cancer but that other explanations for the observations (called chance, bias, or confounding) could not be ruled out. This category is also used when there is limited evidence of carcinogenicity in humans and strong data on how the agent causes cancer.

Group 2B means that the agent is possibly carcinogenic to humans. A categorization in Group 2B often means that there is convincing evidence that the agent causes cancer in experimental animals but little or no information about whether it causes cancer in humans.“

3 http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol1-42/mono10.pdf, S. 339: „Up to now, about 30 pyrrolizidine alkaloids have been found to be hepatotoxic, mostly in rodents. There is also circumstantial evidence for the hepatotoxicity of some of these alkaloids in man. The available evidence in animals suggests that hepatotoxicity is due to, and is indicative of, the formation of toxic pyrrolic metabolites, one of which has been shown to be carcinogenic in rats.

Four pure alkaloids have been found to be carcinogenic in rats, but adequate tests are not available for the others. Some plant materials known to contain pyrrolizidine alkaloids, the identity of which is not or is only partly established, have also been shown to be carcinogenic in experimental animals. On the present evidence, it sees justified that carcinogenicity tests should be undertaken on the untested hepatotoxic pyrrolizidine alkaloids to which humans may possibly be exposed.“

5 http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=100730, S. 69 (3): „Bezüglich eines humankarzinogenen Risikos gibt es aus der Anwendungserfahrung beim Menschen keinerlei Hinweise. Zur Risikobeurteilung einer tumorigenen Wirkung von PAs und PA-haltigen Stoffen beim Menschen muß deshalb auf In-vitro-Ergebnisse und Ergebnisse aus Tierversuchen zurückgegriffen werden.“

6 Bundesgesundheitsamt (1992) Bundesanzeiger, 4805; Deutsche Apothekerzeitung 132:1406-1408

9 http://cancer-code-europe.iarc.fr/index.php/en/ecac-12-ways/diet-recommandation/46-red-meat-processed-meat: “Although eating a lot of red meat increases the likelihood of developing bowel cancer, red meat is also a good source of several nutrients. As a guide, it is recommended to avoid eating more than about 500 grams of red meat per week. (…) Because consumption of processed meat is also positively associated with risk of bowel cancer, even in biger amounts, and offers no additional nutritional benefit over red meat, it is recommended to avoid processed meat as much as possible, to reduce cancer risk.“

10 http://monographs.iarc.fr/ENG/Preamble/CurrentPreamble.pdf, S. 22: „This category is used when there is sufficient evidence of carcinogenicity in humans. Exceptionally, an agent may be placed in this category when evidence of carcinogenicity in humans is less than sufficient but there is sufficient evidence of carcinogenicity in experimental animals and strong evidence in exposed humans that the agent acts through a relevant mechanism of carcinogenicity.“

2 Antworten zu „Keine Hitparade: Warum die IARC-Liste ein schlechter Ratgeber ist”.

  1. […] Une interdiction du glyphosate mettrait donc aussi l’agriculture conventionnelle en difficulté dans ce pays. Il existe certes des solutions de rechange, mais elles ont toutes des inconvénients en termes de coût, d’efficacité et de compatibilité environnementale. Une interdiction ne serait pas seulement une victoire pour les éco-activistes, les partis écologistes et les écofonctionnaires, ce serait essentiellement une victoire de la déraison, des allégations mensongères et de l’alarmisme. Récemment, les Verts ont publié une étude qu’ils ont commandée spécialement, selon laquelle du glyphosate a été retrouvé dans l’urine et le lait maternel chez un petit groupe de membres du parti. Il n’y a pas que les niveaux extrêmement faibles qui ont été trouvés, ni la méthodologie défectueuse qui peut faire douter fortement des résultats : la mise en scène médiatique laisse un goût amer1. Le récent classement du glyphosate par le CIRC (un organisation de l’OMS qui étudie les effets cancérogènes de toutes sortes de substances et activités) comme cancérogène probable va dans le sens de nombreux militants ; alors même que cette classification peinerait à justifier une interdiction de son usage. […]

  2. […] krebserregend” unserer Umgangssprache entspricht (siehe dazu meinen Blog: “Keine Hitparade: Warum die IARC-Liste ein schlechter Ratgeber ist” und ““unter Krebsverdacht”“). Der Staat solle „vor dieser Gefahr“ […]

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