In einem postfaktischen Adventskalender, der sich u.a. mit Begrifflichkeiten aus der Landwirtschaft beschäftigt, darf ein Thema natürlich nicht fehlen: Glyphosat. Um den Herbizid-Wirkstoff tobt ein wahrer Glaubenskrieg. Die CDU hat sich jetzt auf ihrem Parteitag festgelegt. Man wolle die Verlängerung der EU-Genehmigung unterstützen, lautet ein Beschluss:

„Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass der in Pflanzenschutzmitteln vorkommende Wirkstoff Glyphosat – eine positive wissenschaftliche Risikobewertung vorausgesetzt – auch über 2017 hinaus zugelassen bleibt.“

Silvia Liebrich, Wirtschaftsredakteurin der Süddeutschen Zeitung, kommentierte diesen Beschluss des CDU-Parteitags mit deutlicher Häme:

„Ein bisschen Mut gehört eben dazu, wenn man die nächsten Wahlen gewinnen will. Dass der Wirkstoff im Verdacht steht, Krebs zu erzeugen oder das Erbgut zu schädigen? – geschenkt. Dass der Verlust der Artenvielfalt durch den Einsatz rasant voranschreitet? – offenbar nicht so wichtig. Da verlässt sich die Partei ganz auf die „positive wissenschaftliche Risikobewertung“. Was war noch mal damit? Ach ja, da gibt es ja noch den ungeklärten Streit unter Forschern über die Gefahren und die noch laufende Prüfung auf EU-Ebene. Und da wäre noch der Europäische Gerichtshof, der den Glyphosat-Erfinder Monsanto gerade dazu verpflichtet hat, seine Studien offenzulegen. Da kann man der CDU nur zurufen: Wohl bekomms!“

Frau Liebrich hat ein Problem mit Glyphosat und vor allem mit der Möglichkeit, dass der Herbizid-Wirkstoff doch weniger schädlich sein könnte, als sie es gerne hätte. Daher ordnet sie vorliegende Fakten nicht sachlich ein, sondern stellt sie bewusst skandalös da. Ich hatte für einen Leserbrief mal ein paar Beispiele analysiert, die vor gut einem Jahr erschienen waren, als die Neuzulassung von Glyphosat auf EU-Ebene zum ersten Mal anstand:

-„Geheimsache Glyphosat„, 19.08.2015:
Es geht darum, dass der Bericht, den das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an die EFSA geschickt hat, nicht veröffentlicht wird. Im Gegensatz zur Öffentlichkeit hätte Monsanto allerdings Zugang dazu. – Ich vermute, das ist ein ganz normaler Vorgang. Niemand würde sich darüber echauffieren, wenn ein Prüfbericht irgendeiner Behörde zur Zulassung etwa eines neuen Automodells nicht der Öffentlichkeit präsentiert wird, der Hersteller, in diesem Fall der Autobauer, aber über die Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Der Artikel fußt auf einer Meldung, die der von der Supermarktkette tegut mitfinanzierte Verein Testbiotech veröffentlichte. Dort ist auch das Antwortschreiben der EU Kommission gepostet, in dem erklärt wird, warum die Dokumente nicht öffentlich sind. Hier ein Auszug:

„According to EFSA, the requested documents contain certain information for which confidential treatment has been granted on the basis of justified reasons set out in Article 14 of Directive 91/414/EEC which concerns the confidentiality of information.

Further, the requested documents are supporting the current on-going peer-review of glyphosate carried out by EFSA and they might be subject to further revisions following experts‘ consultations in line with Article 16 of Regulation (EU) No 1141/2010. According to EFSA, the disclosure of these documents at this stage of the process will be premature and would seriously undermine EFSA’s on-going decision-making process.

Article 4(3), first paragraph, of Regulation (EC) No 1049/2001 lays down the following exception to the right of access to documents: „Access to a document, drawn up by an institution for internal use or received by an institution, which relates to a matter where the decision has not been taken by the institution, shall be refused if disclosure of the document would seriously undermine the institution’s decision-making process, unless there is an overriding public interest in disclosure“.“

Die Geheimhaltung entspricht den gesetzlichen Regeln des Zulassungsprozesses. Eine einzige Ausnahme bestünde, wenn das öffentliche Interesse überwiegen würde. Das habe Antragsteller Christoph Then, Geschäftsführer von Testbiotech, in seiner Anfrage aber nicht begründet.

-„Behörde hat wohl Hinweise auf Krebsrisiko durch Glyphosat ignoriert„, 30.07.2015: In der Sendung FAKT wurde dem BfR vorgeworfen, eine bestimmte Studie an Mäusen ignoriert zu haben. Hierzu nimmt das BfR ausführlich Stellung:

„Aufgrund aktueller Anfragen zu einer 2-Jahres-Studie an Mäusen, weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) daraufhin, dass im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung sämtliche relevanten Studien zur Kanzerogenität des Wirkstoffes geprüft, bewertet und in die öffentliche Darstellung einbezogen wurden. So hat das BfR auf einem öffentlichen Symposium im ICC in Berlin am 20. Januar 2014 vor Vertretern von Politik und Wissenschaft auf Hochdosiseffekte in der von der Sendung FAKT zitierten Studie hingewiesen.“

Frau Liebrich mokiert sich in ihrem Artikel ausführlich darüber, dass das BfR Studien der Industrie ausgewertet habe und dass das gesetzlich auch so vorgeschrieben sei. Dabei ist das doch trivial: Wer, wenn nicht der Hersteller hat die Bringschuld, zu belegen, dass das von ihm auf den Markt zu bringende Produkt unbedenklich ist? So hat ja auch jeder Bauherr selbst entsprechende Gutachten bei seinem Bauantrag beizubringen. Es ist völlig widersinnig, dass dafür die öffentliche Hand zahlen muss. Außerdem hat das BfR alle zur Verfügung stehenden Studien ausgewertet. So lässt die FAZ den BfR-Präsidenten Andreas Hensel am 31.07.2015 zu Wort kommen :

„“Es gibt gute und schlechte wissenschaftliche Studien, und es ist die Aufgabe unserer Experten diese in ihrer Qualität zu beurteilen – und wir können das“, meint Hensel.“

Das BfR meldete am 8. September 2015, dass es seine Bewertung der IARC-Einschätzung an die EFSA weitergeleitet habe. Das BfR hat spätestens jetzt alle Hausaufgaben erledigt. Und Frau Liebrich? Sie schreibt am 14.9.2015:

„Recherchen der SZ hatten jedoch gezeigt, dass das BfR kritische Studien ignoriert und zugleich Leserbriefe von der Industrie an Fachmagazine als Studien bezeichnet hat.“

So eine Aussage wider besseres Wissens zu repetieren ist infam.

-„Wenn Leserbriefe von Monsanto als Studien gelten„, 17.07.2015:
Das BfR hat in der Quellenliste auch einige Letter to the Editor aufgeführt. Die Autorin zitiert dazu den Bundestagsabgeordneten Harald Ebner:

„Der Grünen-Politiker Harald Ebner hält dieses Vorgehen für irreführend: „Das BfR will uns ernsthaft Leserbriefe an ein Fachmagazin als Studien verkaufen, die das eigene Urteil vom völlig harmlosen Glyphosat bestätigen sollen.““

Frau Liebrich hält es nicht für nötig, ihrer Leserschaft zu erklären, dass ein Letter to the Editor an eine wissenschaftliche Fachzeitschrift etwas gänzlich anderes ist als ein Leserbrief an eine normale Zeitung. Die fraglichen Briefe betrafen übrigens alle die umstrittene Séralini-Studie, die auch von der IARC als methodisch mangelhaft angesehen wurde (siehe die IARC Monographie zu Glyphosat, S. 35). Das BfR hat eine klare Stellungnahme (S. 3) dazu abgegeben, dass solche Letter dazu dienen, die wissenschaftliche Debatte abzubilden, auch wenn zwei davon von Mitarbeitern der Industrie verfasst worden sind.

Silvia Liebrich schreibt weiter:

„Dass das BfR Leserbriefe vor diesem Hintergrund als Studien wertet, stößt auch unter Wissenschaftlern auf Unverständnis. Solche Schreiben seien reine Meinungsbeiträge und keine wissenschaftlichen Arbeiten, heißt es. Die Toxikologin Professor Irene Witte, die an der Universität Oldenburg gelehrt hat, sagt: „Wenn man weiß, dass diese Briefe hauptsächlich aus dem Umfeld von Monsanto geschrieben wurden, liegt der Verdacht nahe, dass das BfR eher die Interessen von Monsanto vertritt, anstatt seiner Aufgabe nachzugehen, Gesundheitsschäden von der Bevölkerung abzuwenden“, sagt sie. Das Bundesinstitut für Risikobewertung genießt weltweit Ansehen und steht nun unter Druck.“

„unter Wissenschaftlern“ heißt hier wohl aus Sicht von Prof. Witte. Woher die Aussage kommt, dass „Letters to the Editor“ reine Meinungsbeiträge seien, bleibt offen („heißt es“). Die Briefe stammen nicht hauptsächlich aus dem Umfeld von Monsanto, sondern nur 2 von 15 sind von Mitarbeitern der Industrie verfasst. Der in Liebrichs Artikeln viel beschworene Druck, unter dem das BfR angeblich steht, fand zu der Zeit einzig und allein in der Süddeutschen Zeitung statt. Ich zitiere hier abermals die FAZ vom 31.07.2015:

„Die IARC-Studie versetze in der Wissenschaft „niemanden in einen Erregungszustand“, sagt Hensel.“

Eine umfassende Kritik der Haltung von Frau Liebrich in dieser Sache findet sich auch im Blog von Publizist Ludger Weß.

Nichtsdestotrotz präsentiert es Silvia Liebrich weiterhin als ihre Entdeckung, dass das BfR sich in seiner Bewertung auf Leserbriefe stütze:

„Recherchen der SZ hatten jedoch gezeigt, dass das BfR kritische Studien ignoriert und zugleich Leserbriefe von der Industrie an Fachmagazine als Studien bezeichnet hat.“

Ihre Entdeckung beruht übrigens auf einer Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag. Frau Liebrich liegt offensichtlich das Originalfax vom BMEL vor, denn es ist auf der SZ-Website abzurufen. Generell scheint sie eine Standleitung zu Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, zu haben. Auch die Originaldaten der Muttermilch-Studie müssen ihr vorgelegen haben. Frau Liebrich nennt den Namen des Labors, das die Stichproben untersucht hat. Dieser Name taucht weder in der Pressemitteilung der Grünen noch in der dpa-Meldung auf, nur auf dem Original-Befundfax.

-„Gift und Geld„, 16.07.2015: Der Vorspann lautet:

„Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Pestizid der Welt – und es löst wahrscheinlich Krebs aus. Eigentlich sollte der Staat die Bürger vor dieser Gefahr schützen.“

Dass Glyphosat wahrscheinlich Krebs auslöst, ist eine entstellende Verkürzung der IARC-Bewertung und absolut unangemessen. Man muss wissen, dass die IARC sehr technische Definitionen für ihre Einordnung verfasst hat und das IARC-Label „wahrscheinlich krebserregend“ nicht dem Ausdruck“wahrscheinlich krebserregend“ unserer Umgangssprache entspricht (siehe dazu meinen Blog: „Keine Hitparade: Warum die IARC-Liste ein schlechter Ratgeber ist“ und „“unter Krebsverdacht”„). Der Staat solle „vor dieser Gefahr“ schützen. Laut der BfR-Bewertung besteht keine Gefahr bei korrekter Anwendung. Selbst die IARC würde das nicht behaupten.

-„Ackergift in der Muttermilch„, 25.06.2015:
Bei einer im Auftrag der Grünen durchgeführten Stichprobe wurde Glyphosat in Muttermilch gefunden. Anstatt die gemeldeten Werte einzuordnen und dem Leser ein Gefühl dafür zu geben, ob hier eine Gesundheitsgefährdung vorliegt oder nicht, sät Silvia Liebrich Angst und Verunsicherung:

„Viele Mütter vertrauen darauf, das Richtige zu tun, wenn sie ihre Babys stillen. Muttermilch gilt als gesund. Doch nun wurde bei einer Stichprobenuntersuchung in ganz Deutschland das Ackergift Glyphosat in der Milch von Müttern entdeckt.“

Die gemeldeten Werte übersteigen den für Trinkwasser geltenden Grenzwert. Zu diesem im Text erwähnten Trinkwasser-Grenzwert lässt sich sagen, dass es kein spezieller Grenzwert für Glyphosat ist, sondern ein pauschaler für alle Arten von Bioziden und Pflanzenschutz-Wirkstoffen. So zu tun, als ob das der spezielle Wert für Glyphosat wäre, ist natürlich geschummelt. Die WHO hält es noch nicht einmal für nötig, einen Grenzwert für Glyphosat im Trinkwasser festzulegen:

„Under usual conditions, therefore, the presence of glyphosate in drinking-water does not represent a hazard to human health, and it was not deemed necessary to establish a guideline value for glyphosate.“

Die WHO hat für Glyphosat eine sogenannte Tageshöchstdosis festgelegt ( ADI – „acceptable daily intake“) von 1,0 mg/kg Körpergewicht. In der EU gilt ein niedrigerer Grenzwert von 0,3 mg/kg Körpergewicht. Setzt man diesen Wert an, müsste ein Säugling von der am stärksten belasteten Muttermilch-Probe 2778 Liter am Tag trinken, um auch nur in die Nähe einer etwaigen Gesundheitsgefährdung zu gelangen. Eine detaillierte Kritik zur Berichterstattung über die Muttermilch-Stichprobe habe ich in einem Offenen Brief zusammen mit einem Wissenschaftler, einer ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten sowie einem Fachautor zusammengestellt.

Die Zitate von Prof. Irene Witte brachten bei diesem Thema erst den Spin in die Geschichte. Die Ansichten von Prof. Witte kommen auch in weiteren auf der dpa-Meldung basierenden Artikeln anderer Medien über die Muttermilch-Stichprobe vor. Da sie in der Pressemitteilung der Grünen nicht vorkommen, müssen sie aus der dpa-Meldung übernommen worden sein. Frau Liebrich hat mal bei der dpa gearbeitet, sie hat anscheinend zudem einen direkten Draht zur Wissenschaftlerin Witte, denn auch im „Leserbriefe“-sowie im „Grenzwerte“-Artikel kommt Prof. Witte zu Wort. Hm, Zufall?

Die gemeinsam vom BfR und Nationaler Stillkommission veröffentlichte Entwarnungsmeldung vom 30.06.2015 fand in der Berichterstattung von Frau Liebrich leider keinen Niederschlag, auch nicht, dass ein weiteres WHO-Gremium, das Joint Meeting of Pesticide Residues (JMPR), im Mai 2016 Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft hat.

Kurzum: Die Artikel hätten so auch 1:1 in einem Parteiorgan von Bündnis 90/Die Grünen oder in der Mitgliederzeitschrift vom BUND erscheinen können. Allein die Frequenz, in der Frau Liebrich sich in die Debatte einbringt, macht stutzig. Hier eine Chronologie, der online verfügbaren Texte (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

25.06.15: „Ackergift in der Muttermilch
26.06.15: „Glyphosat in Muttermilch nachgewiesen“ (keine Autorenzeile)
28.06.15: „Streit um Grenzwerte
16.07.15: „Mächtige Lobby
16.07.15: „Gift und Geld
17.07.15: „Wenn Leserbriefe von Monsanto als Studien gelten
30.07.15: „Behörde hat wohl Hinweise auf Krebsrisiko durch Glyphosat ignoriert
16.08.15: „Geheimsache Glyphosat
14.09.15: „EU verschiebt Glyphosat-Zulassung
14.09.15: „In die Verlängerung
20.09.15: „Weltgesundheitsorganisation rüffelt Glyphosat-Prüfer
29.10.15: „Prüfer übersahen Risiken bei Glyphosat
02.12.15: „Glyphosat? Im Zweifel: Nein!
20.01.16: „Neue Warnung vor Risiken durch Glyphosat
08.03.16: „Einigung gescheitert
06.04.16: „EU drängt auf Veröffentlichung der Glyphosat-Studien
11.04.16: „Bundesregierung will Glyphosat weiter erlauben
18.04.16: „Schädliche Pseudo-Transparenz um Glyphosat
28.04.16: „DDT – vom Wundermittel zum Teufelszeug
12.05.16: „Weitere Zulassung von Glyphosat wackelt

Es entsteht der Eindruck, dass es hier nicht um Aufklärung geht, sondern um Meinungsmache: Hier soll ein Thema am Kochen gehalten werden. Das wirkt wie eine gezielte Kommunikationsoffensive.

Man kann jetzt argumentieren, dass eine überregionale Tageszeitung auch eine Pluralität von Meinungen zu repräsentieren hat und ich habe auch Texte wie „Vergiftete Debatte“ von Hanno Charisius (02.08.2015) zur Kenntnis genommen. Aber es gibt da mindestens ein Problem: Zum einen muss die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt werden. Dazu zähle ich neben einer gründlichen Recherche auch den entschiedenen Anspruch, den Leser auch sachlich korrekt informieren zu wollen, so dass er sich eine fundierte Meinung bilden kann. Zum anderen: Wenn zu dem einen Thema solch eine Demagogie zugelassen wird, wie kann ich da sicher sein, dass ich bei Themen, die ich mangels Fachkenntnis nicht selbst einschätzen kann, nicht auch gezielt falsch informiert werde? Kurzum: Die Glaubwürdigkeit der Zeitung leidet darunter. Für ein Blatt, auf dessen Seriosität ich mich nicht verlassen kann, gebe ich kein Geld aus.

Mir ist bekannt, dass Silvia Liebrich bereits von mehreren Seiten auf ihre einseitige Berichterstattung aufmerksam gemacht worden ist, aber sie macht unbeirrt weiter. Ihr Engagement für die Umwelt ehrt sie, aber als Berichterstatterin sollte sie eine gewisse Neutralität wahren. Entweder Frau Liebrich kann das nicht oder sie will das nicht oder beides.

Eine Antwort zu „Postfaktischer Adventskalender, Teil 11: Glyphosat”.

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