Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Pflanzen, die mit modernen Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas entwickelt worden sind, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind. Diese Entscheidung ist so nicht erwartet worden, zumal der EU-Generalanwalt Michal Bobek im Januar ein anders lautendes Gutachten vorgelegt hatte.

Mein Kommentar:

In der Tat haben wir hier eine Entscheidung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. GVO ja oder nein wird eng ausgelegt: Alles, was nicht auf natürliche Weise – was auch immer hier „natürlich“ bedeutet – oder durch Kreuzungszucht entstanden sein kann, ist ein GVO, also auch Mutagenesezüchtungen. In der Pressemitteilung heißt es:

„… dass durch Mutagenese gewonnene Organismen GVO im Sinne der GVO-Richtlinie sind, da durch die Verfahren und Methoden der Mutagenese eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird.“

Aber die alten Verfahren der chemischen bzw. physikalischen Mutagenese sind ausgenommen, weil sie als sicher gelten:

„Aus der GVO-Richtlinie ergibt sich jedoch auch, dass sie nicht für die mit bestimmten Mutagenese-Verfahren, nämlich solchen, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen gilt.“

Pflanzen, die mit den modernen Verfahren des Genome Editing gezüchtet worden sind, werden hingegen als GVO eingestuft, weil sie nach Ansicht des Gerichts die gleichen Gefahren mitbringen wie die Produkte der klassischen Gentechnik:

„Denn mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese. In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.“

Gerade diese Passage sorgt bei Forschern und wissenschaftlichen Institutionen für Unverständnis. Denn auch institutionell geförderte Sicherheitsforschung in der EU hat längst gezeigt, dass es per se bei gentechnisch optimierten Pflanzen keine größeren Risiken gibt als bei konventioneller Züchtung. Die schon klassische Formulierung dazu findet sich in der Veröffentlichung „A decade of EU-funded GMO research (2001 – 2010)“ der EU-Kommission aus dem Jahre 2010 (S. 16):

„The main conclusion to be drawn from the efforts of more than 130 research projects, covering a period of more than 25 years of research, and involving more than 500 independent research groups, is that biotechnology, and in particular GMOs, are not per se more risky than e.g. conventional plant breeding technologies.“

Grüne Gentechnik ist seit mehr als 20 Jahren auf den Feldern und in den Supermärkten, und zwar ohne Super-Gau. Reicht das nicht, um als sicher zu gelten?

Dass es bei chemischer und physikalischer Mutagenese bisher zu keinen größeren Zwischenfällen gekommen ist, ist purer Zufall, weil diese Techniken eine noch viel größere Eingriffstiefe mitbringen – viel unnatürlicher sind – als klassische Gentechnik oder als Genome Editing.

Aus meiner Sicht steht jetzt die alte GVO-Richtlinie zur Diskussion, und zwar schnellstmöglich, wenn man international nicht den Anschluss verlieren will.

Einige Reaktionen:

 

Links

• Urteil

• Pressemitteilung zum Urteil

• Stellungnahme des BMEL

Stellungnahme des VBIO

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter

Stellungnahme des DBV

• Stellungnahme der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie e.V.

 

Bildnachweis: EC – Audiovisual Service / Photo: G. Fessy

 

3 Antworten zu „Die Entscheidung”.

  1. […] und flächendeckendes Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen sicher. Daunter fallen nach neuer Gesetzgebung auch Pflanzen, die durch Gene-Editing gezüchtet wurden.  Die in Deutschland mit deutschen […]

  2. […] EU mehrheitlich dafür aus, dass das EU-Gentechnik-Recht geändert werden soll. Hintergrund war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Jahr, dass neue Züchtungstechnologien wie CRISPR-Cas juristisch den gleichen Status haben sollen wie […]

  3. […] ähnlich zu regulieren sind wie klassische Gentechnik. Der EuGH hat sich in einer viel diskutierten Entscheidung festgelegt, dass die neuen Methoden rechtlich wie die klassische Gentechnik zu behandeln seien. Seitdem wurde […]

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