Im Zuge der Debatte um die Verlängerung der EU-Genehmigung für den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) massiv kritisiert, dass es bei der Risikobewertung der Substanz nicht kritisch genug vorgegangen sei. Jetzt wurden in Deutschland weitere Aspekte in die Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und weder in den Medien noch in der Fachwelt oder in der Politik findet das irgendeine Resonanz.
Am 23. Februar 2017 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln:
„Ab dem 1. März 2017 wird das Ergebnis der vom BfR vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil der Bewertungsberichte sein, die das BfR im Zulassungsverfahren erstellt. Das gilt auch für Zulassungsanträge, die sich bereits in Bearbeitung befinden.
Antragsteller werden gebeten, bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2018 eine kumulative Risikobewertung in dem entsprechenden Teil des Draft Registration Reports (dRR) einzufügen. Bei Anträgen, die sich in Bearbeitung befinden oder bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden, ist von den Antragstellern nichts zu veranlassen.
Bei der Bewertung von Kumulations- und Synergieeffekten folgt das BfR einem gestuften Konzept, das 2014 veröffentlicht wurde (Human health risk assessment from combined exposure in the framework of plant protection products and biocidal products).“
Das BfR ist in Deutschland bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos eines Präparates. Zukünftig wird das BfR auch berücksichtigen, ob sich aus der bestimmten Formulierung heraus gewisse Risiken ergeben, die über die Risiken der einzelnen aktiven Substanz(en) hinausgehen. Das ist ein Meilenstein bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und sucht meines Wissens weltweit seinesgleichen. Das BfR hat hier bereits vor Jahren Forschungsbedarf festgestellt und setzt sich seitdem dafür ein, dass auch die Formulierungen getestet werden. In 2014 hatte das BfR ein Bewertungskonzept vorgestellt, das nun angewendet werden soll.
Die Bekanntmachung des BVLs im Bundesanzeiger gibt weitere Auskunft darüber, wie auf EU-Ebene zukünftig vorgegangen werden soll:
„Ist Deutschland bewertender Mitgliedstaat, erhalten die anderen Mitgliedstaaten die Gelegenheit, in der Kommentierungsrunde die vorgenommene kumulative Bewertung kritisch zu kommentieren. Auch als beteiligter Mitgliedstaat wird Deutschland im Rahmen der Kommentierung des Draft Registration Reports die Bewertung des kumulativen Risikos berücksichtigen, so dass ein fachlicher Austausch zwischen den Mitgliedstaaten gegeben ist.“
Auch bei der Bewertung auf EU-Ebene will das BVL zukünftig den Aspekt der kumulativen Wirkungen mit einbringen. Weiter heißt es:
„Sobald auf europäischer Ebene eine Leitlinie (Guidance Document) zur kumulativen Risikobewertung verabschiedet wurde, erfolgt entsprechend dem darin vorgeschriebenen Zeitplan eine entsprechende Umsetzung auch in die deutsche Zulassungspraxis. Die Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten durch das BfR in den deutschen Bewertungen wird als Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion für die Verbesserung der regulatorischen Konzepte und zu einer Beschleunigung der Harmonisierung der europäischen Bewertungen auf diesem Gebiet verstanden.“
Ziel ist es also, dass die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln auch auf europäischer Ebene verbessert werden soll. Sprich: Deutschland übernimmt hier eine Vorreiterrolle. Es heißt doch immer, dass BfR sei ein Handlanger der Industrie?! Ich denke, diese Ansicht sollte man noch einmal überdenken. Denn ab sofort kommt hierzulande auf die Hersteller ein größerer Aufwand zu, wenn sie Zulassungsanträge für neue Pflanzenschutzprodukte stellen.
Links