Im Kampf um Deutungshoheit beim Herbizid-Wirkstoff Glyphosat wird mit harten Bandagen gekämpft. Die Gegner schrecken auch nicht davor zurück, ungeheuerliche Vorwürfe gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das für die Risikobewertung von Glyphosat in der EU zuständig ist, zu erheben. Die österreichische NGO Global 2000, behauptet sogar, das BfR habe von Monsanto abgeschrieben:

„Der Glyphosat-Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist ein Plagiat. Unsere Recherchen ergaben, dass große Teile des Berichts de facto wortwörtlich vom Hersteller Monsanto abgeschrieben wurden.“

Um seine Behauptung zu belegen, hatte Global 2000 sogar ein Plagiatsgutachten in Auftrag gegeben. Der Auftragsumfang umfasste laut Gutachten:

„Aufgabe des Gutachters war es, die drei Unterkapitel B.6.4.8, B.6.5.3 und B.6.6.12 des Reports „Final addendum to the Renewal Assessment Report. Risk assessment […] for the active substance GLYPHOSATE […]“, Oktober 2015, 4322 Seiten (im Folgenden immer kurz: Report) mit dem Dokument M des Annexes II, Section 3, Point 5: „Toxicological and toxicokinetic studies“ des Antrags „Glyphosate & the IPA-, K-, NH4- und DMA salts of glyphosate […] Application for Renewal of Approval […]“ der „Glyphosate Task Force“ (Urheberhinweis: „Monsanto Europe S.A. on behalf of the ‚Glyphosate Task Force‘“), Mai 2012, Belgien, 1027 Seiten (im Folgenden immer kurz: Antrag) auf Textkonkordanzen zu vergleichen.“

Der Gutachter hatte also lediglich die Aufgabe, sich drei Abschnitte aus dem Unterkapitel B.6 „Toxicology and metabolism“ anzusehen und mit den Antragsunterlagen der Hersteller zu vergleichen. Das BfR weist selbst allerdings in der Einleitung zu diesem Unterkapitel B.6 (S. 513, abrufbar über http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/outputLoader?output=ON-4302) darauf hin, dass es für diesen immerhin mehr als 940 Seiten umfassenden Teil des Berichts ein besonderes Verfahren gewählt hatte. Im Einleitungstext zu Unterkapitel B.6 „Toxicology and metabolism“ steht der Hinweis:

„Due to the large numer of submitted toxicological studies, the RMS [RMS=Rapporteur Member State, Anm. d. Red.] was not able to report the original studies in detail and an alternative approach was taken instead. The study descriptions and assessments as provided by GTF were amended by deletion of redundant parts (such as the so-called ”executive summaries”) and new enumeration of tables. Obvious errors were corrected. Each new study was commented by the RMS. These remarks are clearly distinguished from the original submission by a caption, are always written in italics and may be found on the bottom of the individual study summaries.“

Diese Vorgehensweise, die Beschreibungen der Glyphosat Task Force (GTF) zu übernehmen und lediglich zu kommentieren, bezog sich allerdings nur auf dieses Unterkapitel und war der schieren Menge des Datenmaterials geschuldet. Alle Teile, die in dem Plagiatsgutachten von Global 2000 untersucht worden sind, stammen aus diesem Unterkapitel B.6.

Auch den Glyphosat-Kritikern war schon lange bewusst, dass das BfR hier so vorgegangen ist. Bereits im Juni 2015 hatte sich Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, unter Bezugnahme auf einen Artikel in The Guardian an das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) gewandt und sich erkundigt, welche Teile „im toxikologischen Teil“ „aus der Feder der BfR-MitarbeiterInnen stammen“ und ob das ein übliches Vorgehen nach globalen Risikobewertungsstandards sei. Staatssekretär Peter Bleser gab ihm folgende Antwort:

„Zusätzlich hat das BfR im „Volume 3“ des RAR [RAR=Renewal Assessment Report], Anm. d. Red.] – für die toxikologischen Originalstudien – aus Gründen der Transparenz auch die detaillierten Studienbeschreibungen und die Bewertungen der „Glyphosate Task Force“ (GTF) mitgeteilt und diese nach Prüfung kritisch kommentiert (in kursiver Schrift). So kann für jede einzelne Studie nachvollzogen werden, ob das BfR und die GTF zu gleichen oder unterschiedlichen Bewertungen gekommen ist.

Bei dem geschilderten Vorgehen handelt es sich um ein übliches Vorgehen auch in anderen Bereichen von Zulassungsverfahren über die Pflanzenschutzmittelprüfung hinaus.“

Wie absurd der Vorwurf von Global 2000 ist, zeigt sich auch an dem Umstand, dass die NGO die zitierten Abstracts der Studien auch als Plagiat wertet, hier ein Beispiel:

Diese Abstracts („Zusammenfassungen“) sind Teil jeder wissenschaftlichen Veröffentlichung und wurden bereits von der GTF abgeschrieben, oder besser: zitiert.

Die eigentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen befinden sich in anderen Teilen des RAR. Das gesamte Volume 3 besteht im Prinzip aus technischen Auflistungen und Beschreibungen des verwendeten Datenmaterials.

Dies und der Umstand, dass das BfR seine Vorgehensweise von Anfang an transparent gemacht hat, lässt den Plagiatsvorwurf in sich zusammen fallen.

Und noch eins muss festgehalten werden: Wie die Anfrage von MdB Ebner zeigt, waren den Glyphosat-Gegnern diese Zusammenhänge seit mehr als zwei Jahren bewusst. Warum wurde diese vermeintliche Joker-Karte erst jetzt ausgespielt?

 

2 Antworten zu „Konstruiertes Plagiat”.

  1. Das passt zu Ebners pouplistischer Art, Sachverhalte frei von irgendwelchen störenden Realitäten zu verdrehen.

    Schlimm ist dabei nicht, dass er auf diese Weise die Glyphosatdebatte beeinflusst.
    Schlimm ist vielmehr, dass er und etliche seiner Parteikollegen mit diesem Verhalten die gesamte politische Diskussionskultur in den Dreck ziehen und damit die wissenschaftsbasierten Grundwerte unseres Staats zugunsten von Propaganda und Ideologie schwächen. Und somit menschenverachtenden Gruppierungen wie der AfD den Weg dahin ebnen, als demokratische Partei wahrgenommen zu werden.

  2. […] und in einem lesenswerten Blog-Post in Luft aufgelöst. Lesenswert! Ich habe ihren Beitrag „Konstruiertes Plagiat“ hier […]

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